Checkliste zur
Antragsstellung

Das Jugendamt übernimmt die Kosten der benötigten Unterstützungsangebote. Hierzu muss beim Jugendamt zunächst ein Antrag auf Hilfe gestellt werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen beim weiteren Vorgehen. 

Beim Erstgespräch mit dem Jugendamt haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, Sie können sich den Kinder- und Jugendhilfeträger, von dem Sie unterstützt werden wollen, aussuchen. 

Sie brauchen Hilfe bei der Antragsstellung? Wir unterstützen Sie gerne!

Kontaktaufnahme zum Jugendamt

Antragsstellung

Erstgespräch

Hilfeplanung

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Antragsstellung

Erstgespräch

Hilfeplanung

Antrag auf Hilfe formlos für das Jugendamt formulieren oder beim jeweiligen (Bezirks-) Jugendamt Antragsformular anfragen

Nur für den Antrag auf  Schulbegleitung notwendig : 

Medizinische oder therapeutische Unterlagen zur Abweichung der seelischen Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen von dem für das Lebensalter des Kindes oder Jugendlichen typischen Zustand (in der Regel von Fachärzten der Kinder- und Jugendpsychiatrie)

Evtl. Absprache mit Beteiligten (z.B. Lehrpersonal, Therapeut*in, pädagogische Fachkraft, Schulsozialarbeiter*in)

Antrag und Unterlagen an Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Bezirksjugendamts versenden

Erstgespräch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (hier haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht)

Sie dürfen sich aussuchen, von welchem Jugendhilfeträger Sie Unterstützung bekommen

Nur für den Antrag auf  Schulbegleitung notwendig : 

Sie dürfen sich aussuchen, von welchem Jugendhilfeträger Sie Unterstützung bekommen

Unsere Einsatzorte

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