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Checkliste zur
Antragsstellung
Das Jugendamt übernimmt die Kosten der benötigten Unterstützungsangebote. Hierzu muss beim Jugendamt zunächst ein Antrag auf Hilfe gestellt werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen beim weiteren Vorgehen.
Beim Erstgespräch mit dem Jugendamt haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, Sie können sich den Kinder- und Jugendhilfeträger, von dem Sie unterstützt werden wollen, aussuchen.
Sie brauchen Hilfe bei der Antragsstellung? Wir unterstützen Sie gerne!
Kontaktaufnahme zum Jugendamt
Antragsstellung
Erstgespräch
Hilfeplanung
Kontaktaufnahme zum Jugendamt
Antragsstellung
Erstgespräch
Hilfeplanung
Antrag auf Hilfe formlos für das Jugendamt formulieren oder beim jeweiligen (Bezirks-) Jugendamt Antragsformular anfragen
Nur für den Antrag auf Schulbegleitung notwendig :
Medizinische oder therapeutische Unterlagen zur Abweichung der seelischen Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen von dem für das Lebensalter des Kindes oder Jugendlichen typischen Zustand (in der Regel von Fachärzten der Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Evtl. Absprache mit Beteiligten (z.B. Lehrpersonal, Therapeut*in, pädagogische Fachkraft, Schulsozialarbeiter*in)
Antrag und Unterlagen an Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Bezirksjugendamts versenden
Erstgespräch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (hier haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht)
Sie dürfen sich aussuchen, von welchem Jugendhilfeträger Sie Unterstützung bekommen
- Antrag auf Hilfe formlos für das Jugendamt formulieren oder beim jeweiligen (Bezirks-) Jugendamt Antragsformular anfragen
Nur für den Antrag auf Schulbegleitung notwendig :
- Medizinische oder therapeutische Unterlagen zur Abweichung der seelischen Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen von dem für das Lebensalter des Kindes oder Jugendlichen typischen Zustand (in der Regel von Fachärzten der Kinder- und Jugendpsychiatrie)
- Evtl. Absprache mit Beteiligten (z.B. Lehrpersonal, Therapeut*in, pädagogische Fachkraft, Schulsozialarbeiter*in)
- Antrag und Unterlagen an Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Bezirksjugendamts versenden
- Erstgespräch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (hier haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht)
Sie dürfen sich aussuchen, von welchem Jugendhilfeträger Sie Unterstützung bekommen
Unsere Einsatzorte
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