Schulbegleitung: Aufgaben und Kooperationen

von Ceyda Kienle

Schulbegleitung oder auch Integrationshilfe genannt, gehört an vielen inklusiven und Regel- schulen zum festen Bestandteil des Systems. Auch der Bedarf an Unterstützung an Förderschulen ist gewachsen, wie wir anhand steigender Anfragen deutlich spüren.

Wofür wird eine Schulbegleitung eingesetzt?
Die Schulbegleitung ist eine wichtige Ressource für Schulen, Eltern und Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf. Schulbegleitungen ermöglichen die Teilhabe an Bildung und die soziale und emotionale Integration in den Klassenverband. Schulbegleiter*innen unterstützen ihre Schützlinge aufgrund deren besonderen Bedarfe hinsichtlich Verhalten, Lernen und Kommunikation.

Für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialen und emotionalen Kompetenzen benötigen Kinder und Jugendliche ein zuverlässiges System der Unterstützung durch konsistente Beziehungen. Im Kontext der Schule, bedeutet diese Integration häufig viel Zeitaufwand und Ressourcen, die nicht immer von den Lehrkräften abgedeckt werden können.

Ziele von Schulbegleitung
Hier kommt die Schulbegleitung zum Einsatz. Die Schulbegleitung hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf erfolgreich am Unterricht teilzunehmen. Sie ist eine Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, dass die Schulbegleitung nach Erreichen der gemeinsam gesetzten Ziele überflüssig wird und die Schützlinge zukünftig allein im schulischen Umfeld zurechtkommen. Durch eine kooperative Zusammenarbeit mit der Schule kann eine gemeinsam koordinierte soziale, emotionale und kognitive Förderung und somit die Integration und Teilhabe an Bildung sichergestellt werden.


Schulbegleiter*innen sind Fachkräfte
Die Zusammenarbeit von Jugendhilfeträger und Schule braucht professionelle Kompetenz. Nicht bei jedem Träger, bei der BPJ schon, sind Schulbegleiter*innen Fachkräfte, die im erzieherischen, pädagogischen oder psychotherapeutischen Bereich ausgebildet sind, um Kinder und Jugendliche auf der Basis eines psychologischen und pädagogischen Grundwissens unterstützen zu können.
Zur Qualitätssicherung treffen sich unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig in Kleinteams zur kollegialen Intervision und nehmen einmal im Monat an einer Supervision teil, die von einer/m betriebsexternen Supervisor*in angeboten wird. Zudem bieten wir eine regelmäßige Fallsupervision für Schulbegleiter*innen, die mit Kindern aus den Autismus Spektrum zusammenarbeiten.
Unsere Fachkräfte verstehen sich als Ansprechpartner*innen im Helfernetzwerk und fungieren als Bindeglied zwischen ihren Schützlingen und Lehrkräften, indem sie aktuelle Vorkommnisse, Entwicklungsschritte und Bedürfnisse ihrer Schützlinge kommunizieren und die unterschiedlichen Wahrnehmungswelten und Reaktionsweisen in beide Richtungen reflektieren.

Kooperationspartner der Schulbegleitung

1. Kooperation mit dem Schützling
Entscheidend ist die Beziehungsebene zwischen Schulbegleitung und Schüler*in. Im schulischen Alltag sind die unterschiedlichen Tätigkeiten immer von dem individuellen Unterstützungsbedarf der Kinder und Jugendlichen abhängig. Dieser kann je nach Lebensphase oder äußeren Umständen variieren.

  • Verbesserung der Lernbedingungen durch Strukturierungshilfe bei Arbeitsanweisungen und Aufgaben
  • Sicherstellung des Verstehens von Aufgaben und Anforderungen
  • Stärkung der aktiven Mitwirkung im Unterricht
  • Stärkung des Selbstwertgefühls durch eine positive Beziehung
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Selbständigkeit
  • Stärkung des Selbsthilfepotentials und Förderung individueller Ressourcen
  • Unterstützung im Bereich soziales Lernen durch Training sozialer Kompetenzen, Vermittlung sozialer Regeln und angemessener Konfliktbewältigungsstrategien
  • Hilfestellung im Umgang mit Aggressionen und der Bewältigung von Ängsten
  • Begleitung und Unterstützung auf Basis eines psychologischen und pädagogischen Grundwissens.

2. Kooperation mit der Schule
Schulen und Jugendhilfeträger haben viel gemeinsam; sie unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung, fördern Bildungsprozesse und helfen ihnen bei der Integration in die Gesellschaft. Die systemische Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ist ein elementarer und bestimmender Erfolgsfaktor. Die Zusammenarbeit und der gemeinsame Austausch im Rahmen von regelmäßigen Lehrergesprächen, ist für die effektive Zusammenarbeit mit den Lehrkräften ein wichtiger Bestandteil der Schulbegleitung.

In diesem Kontext zählen unter anderen folgenden Aspekten zu den Aufgaben der Schulbegleitung:

  • Regelmäßiger Austausch mit den Lehrkräften über die Entwicklung und den Förderbedarf der Schützlinge, über schulische Rahmenbedingungen und Krisenbewältigung.
  • Darstellung der individuellen Problematik der Schützlinge gegenüber Lehrkräften und MitschülerInnen.
  • Unterstützung der Lehrer-Schüler-Kommunikation und Kontakte
    Wenn die Kooperation zwischen Lehrkräften und Schulbegleitung mit Wertschätzung und Rollenklarheit ausgeübt wird, hat dies für die Entwicklung der Schützlinge einen enorm positiven Einfluss und fördert die gegenseitige Bereicherung und Weiterentwicklung zwischen Schulbegleitung und Lehrkräften.

3. Kooperation mit dem Jugendamt
Die Leistungen der Schulbegleitung richten sich nach den individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen. Dieser Bedarf und die zu erzielenden Ziele werden in einem Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt, den Eltern, der Schule und dem Jugendhilfeträger festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Kooperation mit dem Jugendamt ergibt sich durch die Teilnahme an den regelmäßigen Hilfeplangesprächen, der Erstellung des Sachstandsberichts und der täglichen Dokumentation besonderer Vorkommnisse und Entwicklungen in der Schule.

4. Kooperation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten
Eltern sind Experten, wenn es um ihre Kinder geht, daher ist die Einbindung der Eltern für den Bildungserfolg der Kinder von besonderer Bedeutung. Neben dem Austausch mit den Eltern und Erziehungsberechtigten über den Schulalltag und organisatorische Fragen, gehört auch ein regelmäßiger Austausch über den weiteren Förderbedarf und aktuelle Entwicklungen der Schützlinge zu den Aufgaben der Schulbegleitung. Bei besonderen Vorkommnissen können anlassbezogene Elterngespräche in der Familie oder unter Einbeziehung der Lehrkräfte in der Schule geführt werden. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern sind in Deutschland rechtlich und gesetzlich in den Verfassungen und Schulgesetzen der Bundesländer festgelegt.


Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Schulbegleitung und Eltern:

  • Austausch über den Bildungsstand der Kinder
  • Erarbeitung gemeinsamer Bildungsziele
  • Verbesserung der Beziehungen zwischen Eltern und Schule
  • Vernetzung mit relevanten externen Fördermöglichkeiten und Einrichtungen

5. Kooperation mit schulexternen Partnern

Jugendhilfeträger sind tendenziell sozialraumorientiert, da sie über bedeutende Einblicke in den Lebensraum ihrer Schützlinge verfügen. Dieser Einblick erlaubt die Erkennung von Themen und Aufgaben, die sich aus den Anforderungen des Lebensraums ergeben und eröffnet Möglichkeiten der Netzwerkarbeit mit sozialraumübergreifenden Partnern. Hierzu gehören zum Beispiel spezielle Förderanbieter, Psychologen, Ergo-Therapeuten und Logopäden, Soziale Gruppen, Sportvereine etc.
Die Einbindung dieser externen Fördermöglichkeiten unter Einbeziehung der Lehrkräfte ist ein großer Vorteil für die kooperative Zusammenarbeit und die ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen.